Der Energieausweis

ist vom Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohngebäudes dem Mieter oder Käufer auf Verlangen vorzulegen.
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:
• Verbrauchsorientierter Energieausweis
• Bedarfsorientierter Energieausweis
Wodurch unterscheiden sich die beiden Arten von Energieausweisen?

  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis
    gibt den individuellen Verbrauch für Heizung und ggf. Warmwasserbereitung des Nutzers wieder. Grundlage sind die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und einige Gebäudedaten, die in einem Formular eingetragen werden. Das Formular wird ausgefüllt und zurück gesendet. Ein Foto des Objektes als Anhang vervollständigt die Daten.

Wann darf der verbrauchsorientierte Energieausweis ausgestellt werden?

  • Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977
  • Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, danach jedoch nennenswert modernisiert wurden, mindestens auf dem Stand der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977
  • Wohngebäude mit 5 Wohnungen und mehr
  • wenn Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre im bewohnten Zustand vorliegen.


Für Wohngebäude, bei denen die zuvor genannten Kriterien nicht zutreffen wird ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt. Falls Sie unsicher sind, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zutrifft, rufen Sie einfach an!

 
 
 
 
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