Die Energieberatung

Die Durchführung einer Energieberatung ist sinnvoll, wenn Sie die Sanierung von Bauteilen oder technischen Anlagen in Ihrem Gebäude planen und eine Beratung im Hinblick auf Ausführung, Materialien, Materialstärken, Kosten, Effizienz bei der Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit, Amortisation und Einsatz von Fördermitteln benötigen. Die sogenannte „Energieberatung Vorort“ wird zurzeit vom Bafa (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Ablauf und Inhalt der Energieberatung/Vorortberatung:

1. Bestandsaufnahme

  • Ortstermin zur Bestandsaufnahme der Anlagentechnik und Gebäudehülle
  • Sichtung von Gebäudedaten (Energieverbrauch, Wohnfläche…)
  • Gespräch mit dem Eigentümer über die Ziele der Beratung.


2. Analyse des Bestandes

  • Bewertung der Heizungsanlage
  • Bewertung der Gebäudehülle
  • Bilanzierung von Gewinnen und Verlusten
  • Vergleiche mit dem Gebäudebestand und dem tatsächlichen Energieverbrauch.


3. Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung werden beschrieben, unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.
  • Aus den zuvor untersuchten, sinnvollen Einzelmaßnahmen werden Maßnahmenkombinationen geprüft. Die Zusammenstellung der Maßnahmen erfolgt auch unter Berücksichtigung etwaiger Fördervoraussetzungen (KfW-Nachweise, Bafa-Zuschüsse…).
  • Eine Schadstoffbilanz des Bestandes und der empfohlenen Maßnahmen gibt Aufschluss über die Reduzierung der umweltschädigenden Gase.


4. Schadstoffbilanz

  • Es erfolgt eine Übersicht über die umweltschädigenden Gase
  • Ein Vergleich von Bestand und empfohlenen Maßnahmen gibt den Überblick über die Reduktion der Schadstoffe.


5. Fördermittel

  • Es erfolgt eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln.


6. Erläuterung des Beratungsberichtes

  • Der Beratungsempfänger erhält den Bericht und kann sich Fragen notieren.
  • Bei einem abschließenden Ortstermin wird der Bericht erläutert und Fragen beantwortet.


 
 
 
 
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